oneview Anti-Spam Regeln
oneview baut mit seinen Nutzern eine hochwertige, auf Informationsqualität fokussierte, alternative Suchmaschine auf. Ein gemeinsames Online-Gedächtnis, das Spass und Nutzen bringen soll. oneview möchte, dass alle Mitglieder und Besucher hochwertige Informationen von anderen erhalten, die sie auch „offline“ in ihrem Freundeskreis bekommen würden: Gefilterte und ausgewählte Informationen von anderen in einem Empfehlungsnetzwerk für Informationen. Wir werden gegen jeden Missbrauch, der die Grundidee von oneview beeinträchtigt, im Sinne unserer „guten“ Mitglieder hart vorgehen. Dieser Leitfaden soll unseren Nutzern einen Überblick gewähren, was oneview als Spam klassifiziert.
Grundlage des Spam Leitfadens sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Konsequenzen eines Verstoßes gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen in der Privatisierung oder Blockierung von Inhalten (URL/Domain) und Benutzerkonten bis hin zur Verbannung der störenden URL/Domain auf unsere Blacklist.
Die Blockierung einer URL/Domain hat zur Folge, dass diese nicht mehr öffentlich auf oneview erscheint. Wird die URL/Domain auf die Blacklist gesetzt, kann diese beim Versuch eines erneuten Abspeicherns nicht mehr auf unserer Plattform veröffentlicht werden. oneview weist darauf hin, dass unsere Blacklist mit anderen Blacklists synchronisiert wird, wodurch die betroffene URL/Domain dauerhaft auch auf anderen Diensten als Spam blockiert wird.
Die von oneview vorgenommenen Sanktionen richten sich nach dem Umfang des Spammings. oneview behält sich das Recht vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen professionelle Spammer zu prüfen und die entstanden Kosten in Rechnung zu stellen. Folgende Inhalte werden von oneview als Spam klassifizie
- Inhalte gewerblicher Art, insbesondere:
- Massenhaftes Speichern von Bookmarks für reine Werbezwecke (z.B. zur Suchmaschinenoptimierung)
- Seiten für Partnerprogramme (Affiliate-Programme)
- Webseiten die nur zum Zweck für AdSense (z.B. Google AdSense), Banner und Partnerprogramme erstellt wurden
- Domain-Verkaufsangebote und Baustellenseiten
- Speicherung ungewöhnlich vieler Bookmarks, die ausschließlich auf eine Domain verweisen, vor allem wenn diese eindeutig in Verbindung mit gewerblichen Zwecken stehen
- Beschreibung der Bookmarks unter Verwendung werblicher Angebote
- irreführende Beschreibungen eines Bookmarks ohne tatsächlichen Zusammenhang zur Webseite
- Bookmarks, die auf Webseiten zu Umfragen weiterleiten
- Bookmarks, die zu Webseiten führen, die in Zusammenhang mit Kettenbriefen und/ oder Make Money Fast-Aspekten stehen
- pornographische Inhalte, die rechtswidrig (insbesondere im Sinne der §§ 184ff StGB) oder sittenwidrig sind
- verfassungsfeindliche und moralisch verwerfliche Inhalte
- extremistische Inhalte
- volksverhetzende und Gewalt verherrlichende Inhalte
- beleidigende Inhalte
- illegale Inhalte
- Soft- und Hardware beeinträchtigende Inhalte wie z.B. Dialerseiten, Pishingseiten, automatisch weiterleitende Webseiten
Generell betreffen diese Punkte nicht unsere normalen Nutzer sondern Personen im Berufsfeld Marketing/ Online Marketing sowie Betreiber von eigenen Webseiten. Selbstverständlich sind Nutzer aus diesen Berufsfeldern bei uns herzlich willkommen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese Personenkreise sorgfältig abwägen sollten, ob es sich bei der Veröffentlichung des jeweiligen Links um „Spam“ handeln könnte. Im Zweifel ist es Spam. Bei Unsicherheit und Fragen steht unser Support (support@oneview.de) für Rückfragen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Euer Verständnis.